Ein Wespen- oder Hornissennest direkt am Wohnhaus sorgt schnell für Unruhe. Bevor Sie handeln, sollten Sie jedoch wissen: Diese Tiere sind gesetzlich geschützt, und eigenmächtiges Entfernen kann teuer werden.
Wespen und Hornissen stehen unter Schutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind alle heimischen Wespen- und Hornissenarten besonders geschützt. Hornissen genießen dabei einen noch strengeren Schutz. Nester dürfen daher nicht ohne Weiteres zerstört werden.
Wann darf ein Nest entfernt werden?
Eine Entfernung oder Umsiedlung ist in der Regel nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zulässig – etwa dann, wenn eine konkrete Gefahr besteht, zum Beispiel für Allergiker oder an stark frequentierten Orten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum Sie ein Nest niemals selbst entfernen sollten
Gestörte Völker reagieren aggressiv, und Stiche können – besonders bei Allergikern – gefährlich werden. Ohne Schutzausrüstung und Fachwissen ist die Entfernung ein erhebliches Risiko.
So gehen die Pest-X-Perts vor
Wir bewerten die Situation fachgerecht, klären das weitere Vorgehen und führen – wo zulässig – eine sichere Entfernung oder Umsiedlung durch. Mit Schutzausrüstung, Erfahrung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Schnelle Hilfe vom bundesweiten Kammerjäger
Sie vermuten einen Befall in Ihren Räumen? Warten Sie nicht, bis er sich ausbreitet. Die Pest-X-Perts sind bundesweit für Sie im Einsatz – diskret, schnell und mit transparenter Abrechnung. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 163 955 36 65 oder schreiben Sie an info@pestxperts.de.

Andreas A. Häuser